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Handakte 66111

In der Sache gegen Baden-Württemberg Landesvorstand wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Länder wie Ungarn, die pflichtgemäß die EU-Außengrenzen sichern, dürfen nicht länger dafür angefeindet werden, ihnen ist vielmehr der Rücken zu stärken. Nach australischem Beispiel sind auf dem Mittelmeer aufgebrachte Flüchtlingsboote in ihre Heimathäfen zurückzuschleppen. Scheidet dies aus Sicherheitsgründen aus, werden die Menschen in mitgebrachten Rettungsbooten dorthin zurückgeschickt, ohne europäischen Boden betreten zu haben. Die Aussichtslosigkeit des Seeweges ist medial in den Herkunftsländer zu verbreiten. Dies alles ist nicht etwa inhuman – auf diese Weise musste Australien seit über einem Jahr keinen einzigen toten Flüchtling mehr beklagen. Inhuman ist vielmehr eine Politik, welche die Menschen mit der Aussicht auf Bleiberecht und materielle Vollversorgung nach Deutschland lockt.“
Quelle:
Website: Brigitte Zypries
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Baden-Württemberg Landesvorstand
Baden-Württemberg Landesvorstand
Baden-Württemberg L.
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