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Bundeskanzler Scholz verbietet das AfD-Verbot

Die Bundesregierung hat uns gerichtlich untersagt, dass Olaf Scholz ein Verbot der Partei “Alternative für Deutschland” in Karlsruhe beantragen wird. Statt ein Verbot der AfD – trotz der 2.000 Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen – prüfen zu lassen, will die Regierung Scholz lieber diese Webseite abschalten.

AFD-Verbot.de bleibt online. Machen Sie jetzt mit!

Die Seite muss aufgrund des Ersturteils leicht angepasst werden. Wir werden die Kunstfreiheit aber im Hauptsacheverfahren gegen die Angriffe der Bundesregierung verteidigen - im Zweifel bis vors Bundesverfassungsgericht.

Auf dieser Seite finden Sie aktuell (2041) Beweise zu (353) Personen, die rechtsextremistische Bestrebungen der Partei AfD belegen – und es werden täglich mehr.

Machen Sie jetzt mit. Falls Ihnen aus Ihrem Bekanntenkreis belastende Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorliegen: Bitte melden Sie uns Ihre Informationen.

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Haben Sie Informationen, die der Bundesregierung beim Verbot der AfD helfen können?

Die Rädelsführer

Der Bundesvorstand
„Wir brauchen eine Richtungsentscheidung. Wollen wir eine National-sozialistische oder eine freiheitlich-konservative Partei sein. Auf so einer Grundlage können wir alle Entscheidungen fällen. Es macht keinen Sinn, sich bei jeden Thema immer wieder die Köpfe einzuschlagen, nur weil Grundsätzliches sechs Jahre nach der Gründung immer noch nicht entschieden ist:“
Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Diffamierung demokratischer Parteien, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Verachtung von Andersdenkenden, Instrumentalisierung von Menschen, Übergriffige Machtausweitung der Exekutive, Leugnung der Legitimität der Verfassung oder des politischen Systems, Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, Angriff auf die Kunstfreiheit, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Homophobie, Transphobie, Sexismus, Wissenschaftsfeindlichkeit, Antisemitismus, Anschlag auf das friedliche Miteinander der Völker, Leugnung der Legitimität der Judikative, Diffamierung des Parlaments, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verharmlosung des Holocaust, Billigen der NS-Verbrechen, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben, Angriff auf den Staat, Bekenntnis zum Nationalsozialismus
Christian von Hoffmeister
Christian v. H.
„Gegen das Konzept der Menschenrechte muss man immer sein.“
Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
Georg Hock
Georg H.
„Wer als Muslim, meistens sind es Türken, nach den Regeln des Koran – ist gleich Scharia – lebt, hat in diesem Land nichts verloren. Der Islam darf nicht unter den Grundgesetzschutz fallen und dafür müssen wir kämpfen, das ist unsere Pflicht und Schuldigkeit.“
Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Aushebelung des Rechtsstaatsprinzips , Angriff auf den Staat, Rechtsextremismus, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Angriff auf Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung
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AfD-Mitglieder liefern Beweise für ihre eigenen Verfassungsfeindlichkeit

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"Bitte nehmen Sie den Kampf um die Demokratie so ernst wie ihre eigene Freiheit!"
Statement des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
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