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Handakte 19273

In der Sache gegen Beatrix von Storch wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 30.04.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung.
Beweisstück
„Muslime, die sich integrieren, die unsere Grundordnung und die Grundrechte anerkennen, sind geschätzte Mitglieder der Gesellschaft. Dennoch birgt das rasante Anwachsen dieser Religionsgemeinschaft Gefahren. Muslimische Parallelgesellschaften, wie sie schon in vielen deutschen Städten Realität sind, spalten unsere Gesellschaft und gefährden das friedliche Miteinander. Wer dies leugnet, verkennt Einfluss und Machtanspruch des politischen Islam. Die AfD fordert daher unter anderem, islamische Vereine, die sich gegen das Grundgesetz und die Völkerverständigung richten wie die Muslimbruderschaft, gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verbieten. In Deutschland predigende Imame sollen sich zu unserer Verfassung bekennen. Minarett- und Muezzinrufe sind mit den christlichen Traditionen unseres Landes nicht vereinbar.“
Quelle:
Offizielle Pressemitteilung der AfD, Website: AfD
(Link)
  • „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Für die Zukunft der Demokratie – zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Bundesregierung am 2. Juni 2024 mit dem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten wird. Mit dem Verbot einer Partei geht auch das Verbot einer Ersatzorganisation einher. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort über die Auflösung der Partei. Die Bundesregierung behält sich daher das Recht vor, die Partei „Alternative für Deutschland“ vor den Landtagswahlen 2024 nach dem Grundgesetz Artikel 9 zu verbieten. Auch Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die Bundesregierung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz einer Partei, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheint. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, dass alle Strukturen und Finanzierungen der Partei wegfallen. Abgeordnete und Mitarbeitende werden entlassen, die Kreisverbände und Jugendorganisationen aufgelöst. Richterinnen, Lehrer oder andere Menschen im Beamtenverhältnis, die Mitglied der Partei sind, sind dann automatisch Mitglied einer verfassungsfeindlichen verbotenen Partei.

Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung
Zur Person
Beatrix von Storch
Beatrix von Storch
Beatrix v. S.
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Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
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