Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 16044

In der Sache gegen Björn Höcke wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 15.09.2019 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, Bedrohung der Zivilgesellschaft.
Beweisstück
„[Ich kann Ihnen definitiv sagen, wir werden es nicht nochmal machen. Da kommen wir jetzt auch in einen sensiblen Bereich der Pressefreiheit rein, in dem Moment, wo ich die Fragen so häufig stellen soll, bis Sie mit den Antworten zufrieden sind.] [...] Aber direkt wieder diese alte Schose, ich kann´s auch nicht mehr hören. Leute, ich kann´s nicht mehr hören. [...] Das war nicht fair. [...] [Jetzt können wir ja entscheiden, ob wir dieses Interview jetzt beenden oder ob wir es weiter an der Stelle führen.] Passen Sie auf! Wir beenden das Interview, nus dann ist klar: Wir wissen nicht was kommt. Dann ist klar, dass es mit mir kein Interview mehr für Sie geben wird. [Ist das eine Drohung?] Nein, das ist nur eine Aussage, weil ich auch nur ein Mensch bin. Ich bin auch nur ein Mensch, verstehen Sie? [Und was könnte kommen, wenn Sie sagen, 'wir wissen nicht was kommt'?] Vielleicht werde ich ja auch mal eine interessante politische Person in diesem Land, könnte doch sein.“
Quelle:
ZDF-Sommerinterview, Videomitschnitt: ZDF
(Link)
  • „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Für die Zukunft der Demokratie – zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Bundesregierung am 2. Juni 2024 mit dem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten wird. Mit dem Verbot einer Partei geht auch das Verbot einer Ersatzorganisation einher. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort über die Auflösung der Partei. Die Bundesregierung behält sich daher das Recht vor, die Partei „Alternative für Deutschland“ vor den Landtagswahlen 2024 nach dem Grundgesetz Artikel 9 zu verbieten. Auch Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die Bundesregierung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz einer Partei, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheint. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, dass alle Strukturen und Finanzierungen der Partei wegfallen. Abgeordnete und Mitarbeitende werden entlassen, die Kreisverbände und Jugendorganisationen aufgelöst. Richterinnen, Lehrer oder andere Menschen im Beamtenverhältnis, die Mitglied der Partei sind, sind dann automatisch Mitglied einer verfassungsfeindlichen verbotenen Partei.

Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, Bedrohung der Zivilgesellschaft
Zur Person
Björn Höcke
Björn Höcke
Björn H.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen

Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
Ziel der Ermittlungen
finanziert bis
02.05.2024
Aktueller Stand