Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 86446

In der Sache gegen Mariana Iris Harder-Kühnel wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Homophobie, Transphobie, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
„Es ist ja auch schön, wenn jährlich den Frauen gesondert gedacht wird, wenn Mann die Frau mit Blumen beschenkt, wenn Weiblichkeit als Wert besonders geschätzt wird. Doch darum geht es leider längst nicht mehr. Die politische Linke missbraucht den Frauentag für Identitätspolitik. America`s First Lady Jill Biden überreicht im Weißen Haus den Internationalen Preis für Frauen mit Mut an einen männlichen Transsexuellen. Biologische Männer dürfen an Sportwettbewerben teilnehmen und räumen dort massiv Medaillen ab, natürlich an Sportwettbewerben für Frauen. [...] So wie die politische Linke bereits den Arbeiter zugunsten woker Identitätspolitik verraten hat, so verrät sie nun die Frau, denn mit woker Ideologie geht ein Übermaß an Kultursensibilität einher, eine Kultursensibilität, die sich gegen die eigenen Frauen richtet und die es verbietet, den Elefanten im Raum klar zu benennen und zwar selbst dann, wenn Frauen vergewaltigt oder ermordet werden, wie jüngst die fünfjährige Anissa hier in Berlin oder die 14-jährige Ece in Illerkirchberg. Würde es Ihnen wirklich um das Wohl der Frauen gehen, würden Sie sich auf ganz andere Dinge fokussieren – nicht auf Trans-Propaganda, nicht auf 67 Geschlechter und nicht auf den ganzen Gender-Quatsch und schon gar nicht, Frau Baerbock, auf eine feministische Außenpolitik, die uns in der ganzen Welt lächerlich macht, sondern Sie würden sich auf das konzentrieren, was Frauen wirklich bedroht: Die Massenmigration aus kulturfremden Räumen, in denen Frauen schlicht weniger zählen.“
Quelle:
Rede im Bundestag, Videomitschnitt auf Youtube vom 17.03.2023, Kanal: AfD TV
(Link)
  • „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Für die Zukunft der Demokratie – zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Bundesregierung am 2. Juni 2024 mit dem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten wird. Mit dem Verbot einer Partei geht auch das Verbot einer Ersatzorganisation einher. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort über die Auflösung der Partei. Die Bundesregierung behält sich daher das Recht vor, die Partei „Alternative für Deutschland“ vor den Landtagswahlen 2024 nach dem Grundgesetz Artikel 9 zu verbieten. Auch Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die Bundesregierung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz einer Partei, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheint. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, dass alle Strukturen und Finanzierungen der Partei wegfallen. Abgeordnete und Mitarbeitende werden entlassen, die Kreisverbände und Jugendorganisationen aufgelöst. Richterinnen, Lehrer oder andere Menschen im Beamtenverhältnis, die Mitglied der Partei sind, sind dann automatisch Mitglied einer verfassungsfeindlichen verbotenen Partei.

Homophobie, Transphobie, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Mariana Iris Harder-Kühnel
Mariana Iris Harder-Kühnel
Mariana I. H.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen

Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
Ziel der Ermittlungen
finanziert bis
02.05.2024
Aktueller Stand