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Handakte 96189

In der Sache gegen Sebastian Münzenmaier wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Wenn wir Sie so weitermachen lassen, dann stellen wir uns jetzt mal die deutschen Innenstädte der Zukunft gemeinsam vor. Vor einer Flüchtlingsunterkunft lungern jugendliche Migranten zu den Klängen arabischer Musik herum, während der selten frequentierte Handyladen zwischen zwei leerstehenden Restaurants munter sein Geld wäscht. Aus der ehemaligen Eckkneipe wurde die Shisha-Kneipe Bagdad und im Stadtpark streiten gerade zwei Großfamilien mit Macheten darüber, wem denn das größere Stück des auf offenem Feuer gegrillten Lamms zusteht. In U-Bahnen gibt es mittlerweile abends mehr Messer als Fahrscheine und mittlerweile sind selbst Grundschulkinder nicht mehr sicher und werden wie jüngst in Berlin beim Spielen einfach abgestochen. Diese grüne Dystopie ist leider in der einen oder anderen deutschen Stadt bereits Realität geworden, meine Damen und Herren. Und wer von attraktiven Wohn- und Lebensräumen spricht, darf über Remigration nicht schweigen.“
Quelle:
Rede im Bundestag, Videomitschnitt auf Youtube vom 13.05.2023, Kanal: AfD Fraktion
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Sebastian Münzenmaier
Sebastian Münzenmaier
Sebastian M.
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