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Handakte 34563

In der Sache gegen Stephan Brandner wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 21.05.2020 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen.
Beweisstück
„Die im Netz zu findenden Aufnahmen legen die Vermutung nahe, dass die üblichen Straßenterroristen unterwegs waren, nämlich eine Mischung aus gewaltbereiten Migranten und Antifagruppen, also ein Täterklientel, das in der Vergangenheit schon viel zu oft für nicht hinnehmbare Zustände verantwortlich war. Es kann nicht sein, dass solche Leute eine ganze Stadt oder gar ein ganzes Land in Angst und Schrecken versetzen. Dass Polizeibeamte zunehmend von Seiten der überwiegend linken Medien und sogar von Politikern als gewalttätige Sündenböcke hingestellt werden, heizt die Stimmung gegen sie immer mehr an und ist das Ergebnis der grundfalschen merkelschen Politik der letzen Jahre. Die Verantwortung dafür, dass es solche Zustände im Jahr 2020 in Deutschland gibt, liegt ganz klar bei allen Altparteien, die sich mit ihrer Kuschelpolitik zum Gespött der Straftäter machen. Unser Land braucht dringend einen Kurswechsel – und ein solcher ist nur mit einer starken Alternative für Deutschland möglich!“
Quelle:
Offizielle Pressemitteilung der AfD, Website: AfD
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen
Zur Person
Stephan Brandner
Stephan Brandner
Stephan B.
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