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Handakte 15176

In der Sache gegen Egbert Ermer wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 30.01.2018 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus, Verachtung von Andersdenkenden, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben.
Beweisstück
„Und dieselbe Dreckssau, der wahrscheinlich Antifa, von bekifften Eltern oder sowas, hat dann abends in einer Kneipe versucht – da er ja über Tag nicht zum Zuge gekommen ist – dort noch für Stimmung zu sorgen und war leider an die falschen Norweger nämlich wieder geraten. Und diese Norweger haben noch einen etwas höheren Nationalstolz als wir und er hat diese versucht aufzusingen, hier noch gegen Deutschland in dieser Kneipe dann mit Stimmung zu machen. Die Norweger haben diesen Typen gepackt, haben ihn vor laufenden Leuten dort, links und rechts eine derartige verpasst, dass dem Hören und Sehen vergangen ist, haben ihn rausgeschleppt auf die Straße, haben ihn dann auf der Straße in den Dreck geschmissen, haben jeder auf diesen Typen drauf gespuckt und haben ihm zu verstehen gegeben: Wenn er nochmal in die Kneipe kommt, dann liegt er nicht mehr auf der Straße, sondern ein Stück tiefer [Applaus, Rufe: 'Jawohl!']. Freunde und das, und das ist…so etwas ist Nationalstolz…!“
Quelle:
Rede, Videomitschnitt auf Youtube vom 30.01.2018, Kanal: Arvid Immo Samtleben
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus, Verachtung von Andersdenkenden, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
Zur Person
Egbert Ermer
Egbert Ermer
verstorben
Egbert E.
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