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Handakte 40533

In der Sache gegen Hans-Thomas Tillschneider wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 23.06.2018 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Rechtsextremismus.
Beweisstück
„Die deutsche Identität ist allumfassend. Und deshalb gar nicht erschöpfend definierbar und feststellbar. Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Es ist eher so, dass alles, was es für uns gibt, alles, was wir mit unseren deutschen Augen sehen, deutsch ist. Jeder unserer Gedanken, jedes unserer Worte, unsere gesamte Weltsicht ist deutsch. Wie wir da definieren, also eingrenzen, was deutsch ist? Es gibt ein deutsches Verständnis von Familie, eine deutsche Art sich zu kleiden. Es gibt eine deutsche Art zu arbeiten, eine deutsche Art zu kochen, ein deutsche Art zu bauen, eine deutsche Art zu musizieren und diese Art unterscheidet sich von allen anderen Völkern. […] Unser, unser Deutschsein ist, so würde ich sagen wollen, ein besonderes Licht, das unsere gesamte deutsche Welt einhüllt. Es ist mit einem ur-deutschen Begriff: unsere Weltanschauung. […] Dieses Deutsch-Sein, dieses Selbst-Sein und dieses Frei-Sein zeigen sich darin, dass wir uns als Deutsche frei versammeln, dass wir uns zu einer großen Gemeinschaft bekennen, dass wir unseren Lebenswillen als Volk bekunden und nichts anders tun wir heute auf Burgscheidung [= Tagungsort].“
Quelle:
Rede beim Kyffhäusertreffen, Videomitschnitt auf Youtube vom 11.07.2018, Kanal: Der Flügel
  • „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Für die Zukunft der Demokratie – zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Bundesregierung am 2. Juni 2024 mit dem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten wird. Mit dem Verbot einer Partei geht auch das Verbot einer Ersatzorganisation einher. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort über die Auflösung der Partei. Die Bundesregierung behält sich daher das Recht vor, die Partei „Alternative für Deutschland“ vor den Landtagswahlen 2024 nach dem Grundgesetz Artikel 9 zu verbieten. Auch Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die Bundesregierung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz einer Partei, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheint. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, dass alle Strukturen und Finanzierungen der Partei wegfallen. Abgeordnete und Mitarbeitende werden entlassen, die Kreisverbände und Jugendorganisationen aufgelöst. Richterinnen, Lehrer oder andere Menschen im Beamtenverhältnis, die Mitglied der Partei sind, sind dann automatisch Mitglied einer verfassungsfeindlichen verbotenen Partei.

Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Rechtsextremismus
Zur Person
Hans-Thomas Tillschneider
Hans-Thomas Tillschneider
Hans-Thomas T.
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Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
Ziel der Ermittlungen
finanziert bis
02.05.2024
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