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Handakte 53703

In der Sache gegen Julien Wiesemann wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 03.05.2017 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Instrumentalisierung von Menschen.
Beweisstück
„Der liberale Rechtsstaat, der wir ja sind, und der sich in dem Grundgesetz konkretisiert hat, fußt, das heißt auch das Grundgesetz fußt auf Voraussetzungen, die es nicht selbst garantieren kann. Die kommen aus der Geschichte her, die kommen aus der Tradition her, aus unserer Kultur, aus den christlich-humanistischen Wurzeln. All das ist eben nicht durch das Grundgesetz selbst zu garantieren, sondern man muss sich immer bewusst sein, dass es hier, sozusagen, einen Unterbau gibt und das sind die Wurzeln unserer Leitkultur. Deswegen ist diese ganze Beschränkung auf´s Grundgesetz, so wichtig dieses ist, eben absolut nicht ausreichend, wenn wir von dieser Leitkultur sprechen. Und wenn diese Voraussetzungen schwinden, dann schwindet irgendwann auch der Verfassungspatriotismus und dann wird am Ende auch die Verfassung nicht mehr gelten, sondern am Ende womöglich durch die Scharia oder sonst was ersetzt werden. […] Das Christentum, dann mit seiner spezifisch protestantischen Färbung in weiten Teilen Deutschlands, das ist eben nicht einfach eine Religion unter vielen, sondern es hat diese Kultur hier zutiefst geprägt und es ist deswegen nicht einerlei, ob in einer Stadt, in einer Innenstadt ein Kirchturm oder ein Minarett steht. […] Und deswegen sagen wir auch ganz klar, in unserem Parteiprogramm: Der Islam gehört nicht zu Deutschland! [Applaus] Solange wie das Grundgesetz in Deutschland gilt und auch ernst genommen wird, kann er nicht zu Deutschland gehören. […] Die Kopftuchfraktion hat den Sieg davongetragen. Und dem müssen wir uns stellen und müssen deshalb möglichst restriktiv die Gesetzeslage gestalten gegenüber dem Islam. So ist das. [Applaus]“
Quelle:
Rede bei der AfD Karlsruhe, Videomitschnitt auf Youtube 03.05.2017, Kanal: AfD Karlsruhe
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Instrumentalisierung von Menschen
Zur Person
Julien Wiesemann
Julien Wiesemann
Julien W.
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