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Handakte 45535

In der Sache gegen Matthias Scholz wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 20.03.2017 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Rechtsextremismus, Verharmlosung des Holocaust.
Beweisstück
„Jetzt blicke ich mal auf mein geliebtes Elbflorenz. Im Februar haben wir gesehen, dass sich die rot-grüne Umerziehung auch hier breitmachen will. Noch immer stehen da drüben diese Busse. [Zwischenrufe: 'Pfui!', 'Schande!'] Diese Busse wurden bewusst in dem Zeitraum aufgestellt, die Schrottbusse stehen nicht als Mahnmal für den Frieden, dann hätte der Künstler kein Symbol der islamistischen Terrormiliz in Aleppo 'Ahrar al-Sham' genutzt. Ziel ist es, das Gedenken an das Kriegsverbrechen von Dresden in den Hintergrund zu stellen. [Applaus] Wir als Junge Alternative haben uns mit einem Zeitzeugengespräch, Kranzniederlegungen und einer Banneraktion gegen das Vergessen eingesetzt. [Applaus] Wir fordern gemeinsam mit der Dresdner AfD ein würdiges Denkmal genau hier auf diesem Platz für die Erinnerung der Dresdner Bombenopfer. [Applaus] Hilbert [Dirk Hilbert, Oberbürgermeister von Dresden] rufen wir in Bezug seiner Gedenkkultur, Umerziehung ['Pfui'-Rufe; Sprechchöre 'Volksverräter'; 'Hilbert in den Knast'] Wir rufen ihm entgegen: Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad [Applaus; Zwischenrufe: 'Jawohl'].“
Quelle:
Rede bei Pegida-Demonstration, Videomitschnitt auf Youtube vom 20.03.2017, Kanal: AfD und PEGIDA in Dresden – Die Dokumentation
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Rechtsextremismus, Verharmlosung des Holocaust
Zur Person
Matthias Scholz
Matthias Scholz
Matthias S.
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