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Handakte 12354

In der Sache gegen Thomas Ehrhorn wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Demokratiefeindlichkeit, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit.
Beweisstück
„Erlauben Sie mir einen ganz kurzen Rückblick. Erinnern wir uns an die Studentenunruhen der 68er. An den Universitäten war man sich einig: Man wollte den sozialistischen Umbruch. Damals ist dieser Umsturz gescheitert, und einige glaubten, der Spuk sei damit vorbei. Aber weit gefehlt; denn der Kampf ging weiter, und der wird bis zum heutigen Tag von den Grünen und anderen Kommunisten, die aus den tiefroten Truppen dieser Zeit hervorgegangen sind, weitergeführt. [...] Die Kontrolle der Informationskanäle ist die alles dominierende Waffe im Kampf um den gesellschaftlichen Umbau; denn die Medien sind es, die aus schwarz weiß machen können. Sie können aus einem Ermordeten in Chemnitz Hetzjagden auf Ausländer machen. Sie können selbst aus Analphabeten eine Fachkraft, aus Wirtschaftsmigranten Flüchtlinge und aus Terroristen Aktivisten machen. Wer nun aber glaubt, es ginge hier tatsächlich um Einwanderung oder um Humanität oder gar um die Rettung der Umwelt, dem muss ich an dieser Stelle leider sagen, dass er nicht ansatzweise verstanden hatt, welcher Film hier gerade läuft. Denn tatsächlich befindet sich unser Land, ja ganz Europa, in der entscheidenden Phase eines kulturmarxistischen Umbruchs, einer Transformation, die, wenn es denn erreicht ist, allerdings des wenigsten gefallen wird.“
Quelle:
Rede im Bundestag
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Demokratiefeindlichkeit, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit
Zur Person
Thomas Ehrhorn
Thomas Ehrhorn
Thomas E.
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