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Handakte 68743

In der Sache gegen Markus Frohnmaier wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 16.05.2018 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Primat des Staatsbürgers: Deutsche müssen in ihrem eigenen Sozialsystem in Abgrenzung zu Ausländern, die noch keine angemessene Beiträge geleistet haben, privilegiert werden. Die Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern ist geboten, weil das deutsche Rentensystem primär vom deutschen Staat für die eigenen Staatsbürger bereitgestellt wird. [...] Für deutsche Staatsbürger: Für jedes Beitragsjahr, in dem Grundrentenbeiträge gezahlt wurden, soll der Mindestbetrag der Grundrente um einen Prozentpunkt angehoben werden. [...] Für Ausländer: Die Grundrente wird erst ausgezahlt, wenn zuvor mindestens zehn Jahre Grundrentenbeiträge gezahlt wurden. Zehn Jahre Arbeitstätigkeit ermöglichem dem Ausländer damit den Zugang zur Grundrente. Eine Erhöhung des Mindestbeitrags der Grundrente für weitere Beitragsjahre findet nicht statt. [...] Da es sich um ein umlagefinanziertes System handelt, muss die Höhe der Beiträge nicht nur an die Höhe des Einkommens, sondern auch an die Zahl der Kinder gekoppelt werden. Perspektivisch soll mit jedem Kind der Grundrentenbeitrag halbiert werden. [...] Auch hier gilt eine Ausnahme für Ausländer, die unabhängig von der Kinderzahl stets die vollen Grundrentenbeiträge zu entrichten haben.“
Quelle:
Website: Markus Frohnmaier
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Markus Frohnmaier
Markus Frohnmaier
Markus F.
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