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Handakte 75694

In der Sache gegen Willi Wagner wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 31.01.2019 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung.
Beweisstück
„NRW sagt arabischen Clans den Kampf an! Und nun hat ein Bundesland endlich erkannt: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. [...] Wir haben hier nicht nur Kriminalität, sondern auch eine eigene muslimische Justiz und damit Parallelgesellschaften. Statt aber die Verbrecher ins Gefängnis zu stecken oder noch besser in ihre Heimat im Nahen Osten zurückzuführen, sollen sie verstärkt mit teuren Förderprogrammen integriert werden. Clan-Aussteigern sollen durch den Staat finanzierte Hilfen zuteilwerden. Die Einnahmen aus ihren bisherigen kriminellen Aktivitäten will nun NRW übernehmen. (?) Auch die CDU/FDP-Regierung in NRW ist offensichtlich neben der Spur. Belohnung statt Strafe. (?) Dass viele Muslime nicht zu integrieren sind, zeigt auch ein aktuelles Beispiel aus Schleswig-Holstein. Hier haben drei Islamisten, Muslime, die den Koran wörtlich nehmen, einen Terroranschlag gegen Ungläubige geplant. Sicher kann man sich in unserem Land nirgends mehr fühlen. Auch nicht im Norden. Nun berufen sich Muslime, Clans, Islamisten ständig auf unsere Religionsfreiheit im Grundgesetz (Art. 4). Dies ist aber ungerechtfertigt. Religionsfreiheit für Christen ist in Ordnung, denn Christen können aus einer Religionsgemeinschaft austreten: Muslime nicht! Sie können und dürfen ihre Religionsgemeinschaft nicht verlassen. Muslime sind unfrei und können sich deshalb nicht auf diese Freiheit berufen. Freiheit ist etwas anderes als Muslime wollen! Auch hier sehen wir zwei verschiedene, nicht miteinander zu verbindende Kulturen.“
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Verstoß gegen die ungestörte Religionsausübung
Zur Person
Willi Wagner
Willi Wagner
Willi W.
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