Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 69776

In der Sache gegen Stephan Brandner wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 29.06.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Angriff auf Unabhängigkeit der Gerichte, Angriff auf die Verfassung, Angriff auf Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung, Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien.
Beweisstück
„Macht die Stimmzettel zu Haftbefehlen für diejenigen, die verantwortlich sind für diesen unterirdischen Zustand unseres Landes, für die Spaltung der Gesellschaft, für die Verschleuderung von Steuermilliarden. Die müssen angeklagt werden von Staatsanwälten, die unabhängig sind, weshalb wir für die Entpolitisierung der Justiz eintreten. Wir brauchen Staatsanwälte, die ermitteln und anklagen und dann diejenigen, die unser Land runtergewirtschaftet haben vor Gericht stellen. Und da brauchen wir Richter, die die dann auch verurteilen. Ganz rechts-staatlich wird das bei uns zugehen.“
Quelle:
X.com, AfD-Parteitag
flagge
Jetzt als Wahlkampf-
motiv herunterladen

Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Angriff auf Unabhängigkeit der Gerichte, Angriff auf die Verfassung, Angriff auf Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung, Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien
Zur Person
Stephan Brandner
Stephan Brandner
Stephan B.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen
Beweisdatenbank durchsuchen