Handakte 35015
 
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:
- Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
- Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
- Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
- Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.
                        Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des
                        Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen
                        Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von
                        Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei.
                        Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und
                        Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der
                        Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um
                        die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für
                        Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und
                        die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige
                        Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und
                        müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
                        Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung
                        bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm
                        instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete
                        verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen.
                        Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch
                        zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen
                        haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“
                    
