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Handakte 21757

In der Sache gegen Mecklenburg-Vorpommern Landesvorstand wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 06.10.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
"Die Regierung schafft sich ein neues Wahlvolk. Was bereits die Parteigenossen in Westdeutschland seit längerem erkannt haben, schlägt sich nun auch in Mecklenburg-Vorpommern nieder. Im Eiltempo bekommen Zugewanderte deutsche Pässe hinterhergeschmissen und erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft. In den großen urbanen und migrantisch geprägten Ballungszentren wurde dieses Klientel längst als potentielle Wählermasse für die Altparteien identifiziert. Wir als AfD-Fraktion fordern einen deutlich restriktiveren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft. Die finale Teilhabe an unserer Gesellschaft erfordert einen vollumfänglichen Integrationsprozess, der von den Zugewanderten als Bringschuld abverlangt werden muss. Dies bedeutet sichere Beschäftigungsverhältnisse, gute Deutschkenntnisse, finanzielle Unabhängigkeit vom Staat und eine Identifikation mit unserer Kultur, sozialer Normen und der Rechtsordnung."
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Mecklenburg-Vorpommern Landesvorstand
Mecklenburg-Vorpommern Landesvorstand
Mecklenburg-Vorpommern L.
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