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Handakte 64894

In der Sache gegen Jan Bollinger wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 19.04.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Angriff auf Unabhängigkeit der Gerichte, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
"𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐨𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐌𝐞𝐫𝐤𝐞𝐥: 𝐓𝐫𝐢𝐛𝐮𝐧𝐚𝐥 𝐬𝐭𝐚𝐭𝐭 𝐎𝐫𝐝𝐞𝐧! Unglaublich: Angela Merkel hat das 'Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung' erhalten. Der Orden wurde ihr für die besondere politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen. Das kann nur ein sehr schlechter Witz sein! Atomausstieg, Massenzuwanderung, Corona-Wahn und EU-Schulden-Krise wurden durch Merkel erst ermöglicht. Seit wann wird man für Versagen belohnt? Merkel hat ihren Amtseid mit Füßen getreten, den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden! Als AfD fordern wir, dass Politiker sich für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung ihrer Amtspflichten zum Schaden der Bürger juristisch verantworten müssen! 𝐌𝐞𝐫𝐤𝐞𝐥 𝐡𝐚𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐡ö𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐳𝐞𝐢𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠, 𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐤𝐧𝐚𝐥𝐥𝐡𝐚𝐫𝐭𝐞𝐬 𝐓𝐫𝐢𝐛𝐮𝐧𝐚𝐥 𝐯𝐞𝐫𝐝𝐢𝐞𝐧𝐭!"
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Angriff auf Unabhängigkeit der Gerichte, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Jan Bollinger
Jan Bollinger
Jan B.
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