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Handakte 22808

In der Sache gegen Jan Bollinger wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 08.03.2022 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen.
Beweisstück
„Stalking ist ein niederträchtiges und potentiell lebensgefährliches Delikt, dass die Lebensqualität der Opfer massiv beeinträchtigt. [...] Die Auswertung der Antwort hat auch offengelegt, dass bei den bereits ermittelten Tatverdächtigen ausländische Staatsbürger deutlich überrepräsentiert sind, deren Anteil seit dem Erfassungsjahr 2016 konstant von 14% auf 22% im Erfassungsjahr 2021 gestiegen ist. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund werden nicht separat erfasst, sondern als deutsche Staatsbürger geführt. Leider war die Landesregierung nicht in der Lage, das Dunkelfeld in diesem Deliktbereich auch nur einzuschätzen, obwohl hier nach Erkenntnissen aus niedersächsischen Dunkelfeldstudien mit einem sehr großen Dunkelfeld zu rechnen ist. [...] Zur Erfassung der gesamten Bedrohungslage fordern wir weiterhin die längst überfällige Durchführung einer Dunkelfeldstudie. Außerdem müssen doppelte Staatsbürgerschaften und ein etwaiger Migrationshintergrund von Tatverdächtigen obligatorisch in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst werden.“
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen
Zur Person
Jan Bollinger
Jan Bollinger
Jan B.
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