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Handakte 15845

In der Sache gegen Lena Kotré wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 8/23/2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus.
Beweisstück
„Diese Personen sind erstmal in Abschiebehaft zu nehmen. Sie sind festzusetzen, sie dürfen sich in diesem Land nicht mehr frei bewegen, weil sie eben ausreisepflichtig sind. Und dann hat man Maßnahmen zu ergreifen, um eben festzustellen, wo diese Personen herkommen. Wir denken beispielsweise an die Beschlagnahmung von Telefonen. Jeder Flüchtling hat ja seinen Pass vielleicht verloren, aber das Telefon trotzdem immer am Mann. Das muss man beschlagnahmen, da muss man dann reingucken und kann durchaus feststellen, wo diese Personen herkommen – beispielsweise an gesendeten Nachrichten oder an Funkzellenauswertung oder anderem. Was kann man noch machen? Man kann natürlich auch über DNA-Tests nachdenken, um herauszufinden, wo diese Personen herkommen. Also es ist natürlich mitnichten so, dass wir uns hier anlügen lassen müssen, dass wir uns auf der Nase herumtanzen lassen müssten […].“
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus
Zur Person
Lena Kotré
Lena Kotré
Lena K.
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