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Handakte 17611

In der Sache gegen Martin Reichardt wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 2/7/25 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen.
Beweisstück
„Aber die gesamte Diskussion da fiel von Seiten der etablierten Politik nicht ein einziges Mal die Frage nach Einwanderung, nach Gruppenvergewaltigung von Deutschen durch Migrantengruppen, nichts. [...] Und da sage ich euch ganz deutlich, die Analyse der Gründe ist ganz einfach: Wenn ich Hunderttausende und Millionen aus Kulturen hole, in denen Frauen nichts gelten, in denen sie noch gesteinigt werden, wenn sie irgendwo den falschen Mann angeguckt haben, dann muss ich mich nicht wundern, dass in Deutschland das Leben für Frauen und Mädchen unsicherer wird. Und da haben sich diese ganzen Linken und die Union in einer Weise versündigt an unseren Frauen und an unseren Mädchen. Das werden wir ihnen nicht durchgehen lassen und ich werde es ihnen auch im Familienausschuss immer und immer wieder sagen. Es sind nicht die Männer. Es sind die Männer, die wir hierhergeholt haben und die hier nicht hergehören, weil sie ein frauenverachtendes Weltbild haben. Und es ist umgekehrt eben auch nicht so, dass es ein generelles Problem zwischen Frauen und Männern gibt, sondern es ist ein im Wesentlichen importiertes Problem. “
Quelle:
YouTube-Kanal: Heimatliebe 062
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Diffamierung demokratischer Parteien, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen
Zur Person
Martin Reichardt
Martin Reichardt
Martin R.
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