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Handakte 26467

In der Sache gegen Erhard Brucker wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 09.09.2022 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime.
Beweisstück
„In Ansbach war es wieder Mal so weit... ein Messermoslem verbreitete im Auftrag der Religion des Friedens seinen Missionssauftrag. Die lokale Presse und Polizei überprüfen bereits ob das Motiv des Allahu Akbarschreiers irgendwas mit dem Islams zu tun haben könnte .... wahrscheinlich handelt es sich aber wie immer um einen psychisch kranken Einzeltäter ... dem so gut wie nichts passieren würde (wenn ihm in diesem Fall die Polizei nicht seinen sehnlichsten Wunsch erfüllt hätte und er nun bei 72 Huris sitzt), während man Islamkritiker schon mal 6 Monate einsperren kann ... irres Deutschland!“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 478
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime
Zur Person
Erhard Brucker
Erhard Brucker
Erhard B.
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