Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 31.12.2026
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 27928

In der Sache gegen Uwe Schulz wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 05.07.2020 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
"Fakt ist: Die Inbesitznahme des öffentlichen Raumes erfolgt immer aggressiver, die Parallelgesellschaften sind immer besser organisiert. Eine nie dagewesene Verachtung für den deutschen Staat ist nicht nur bei den Neuankömmlingen, sondern insbesondere auch bei muslimischen Migranten der dritten Generation festzustellen. Auch wenn die deutsche Gesellschaft weder Mühen noch Kosten scheut, um Integration zu ermöglichen: vielen der seit Jahrzehnten Zugewanderten fehlt schlichtweg die Bereitschaft, sich zu integrieren. Sie richten sich vielmehr außerhalb der Mehrheitsgesellschaft ein, was ihnen die Politik bis dato sehr leicht macht. [...] Es geht direkt um Landnahme durch Gruppen, die sich infolge ihres zahlenmäßigen Anwachsens aufgrund der Zuwanderung immer mehr hervorwagen. Was ist zu tun? Wir brauchen vor allem ein Einwanderungsgesetz, das sich an der qualifizierten und nutzbringenden Einwanderung orientiert. [...] Die AfD steht klar und eindeutig dazu, dass die Konsequenzen aus dem äußerst laschen Umgang zum Thema 'Asylanten' und 'Migranten' nur bedeuten können: RÜCKABWICKLUNG. Also: Abschiebung. Heimkehr. Zukünftige Einreiseverbote der Ausgewiesenen. Ohne Ansehen der Personen."
Quelle:
Post auf Facebook
flagge
Jetzt als Wahlkampf-
motiv herunterladen

Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Uwe Schulz
Uwe Schulz
Uwe S.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen
Beweisdatenbank durchsuchen