Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 28030

In der Sache gegen Irmhild Boßdorf wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 12/31/24 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„Ob in den Niederlanden, in Frankreich, in Deutschland oder in Österreich: Die Gewalt auf den Straßen erreicht ein neues Höchstmaß. Es geht dabei nicht 'nur' um Überfälle, nicht 'nur' um Schläge ins Gesicht. Es geht auch um Vergewaltigungen, oft sogar in der Gruppe. Es geht um erbarmungslose Bandenkriege von Wien bis Brüssel. Es geht um materielle Verteilungskämpfe. Ein Phänomen nichteuropäischer männlicher Migranten. Ob man das rasant an Fahrt aufnehmende Phänomen, das immer jüngere Täter gebiert, nun als Gewalt von Cliquen, Banden, Rackets oder Gangs beschreibt: Es ist in der Regel ein Phänomen nichteuropäischer männlicher Migranten. Einheimische Opfer, fremde Täter— das ist die eine Konstante, die uns zeigt, dass zunehmende Migration zunehmende Unsicherheit schafft.[...] Die andere Konstante, aber neueren Datums — das ist Gewalt von 'Schutzsuchenden' gegen Schutzsuchende.[...] Etablierte Politik und weisungsgebundene Behörden wollen nicht wissen, dass ihre Agenda der offenen Grenzen Folgen hat. Brutale Folgen. Es zeigt sich hier im Kleinen — den Flüchtlingsheimen/Migrationsstätten —, was auch im Großen gilt: Wird der Gewalt durch Fremde nicht Einhalt geboten, verlieren wir Sicherheit, Lebensqualität und das Recht auf Unversehrtheit.“
Quelle:
info-direkt.eu, Beitrag: Multikulti schafft Unsicherheit
flagge
Jetzt als Wahlkampf-
motiv herunterladen

Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Irmhild Boßdorf
Irmhild Boßdorf
Irmhild B.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen
Beweisdatenbank durchsuchen