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Handakte 28959

In der Sache gegen Tomasz Froelich wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 27.08.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„(Re-)Migration nicht auf Islam reduziern!! Man darf nicht den Fehler begehen und die Religion zum einizigen Kriterium für bzw. gegen (Re-)Migration machen. [...] Denn es gibt neben der Religion, auch noch andere und womöglich viel gewichtigere Faktoren, die gegen Einwanderung auch nichtmuslimischer Menschen sprechen. Eine der wichtigsten, nämlich die unterschiedlichen Vertrauensniveaus möchte ich kurz erläutern: Lange Zeit beruhte der Aufstieg unserer Zivilisation auf Kooperation, durch diee Menschen in die Lage versetzt worden siind, öffentliche Güter bereitzustellen und sozialen Ausgleich zu schaffen. Zwei der Grundbedingungen hierfür sind relative Homogenität und Vertrauen. [...] Es gab permanente Konflikte mit anderen Stämmen, die bis heute andauern. Und selbst innerhalb der Stämme ist das Vertrauen niedrig. Beispielsweise haben afrikanische Familien ihre eigenen Söhne als Sklaven verkauft. Es gab und gibt also kulturell bedingtes Misstrauen selsbt innerhalb dortiger Familien. Die Folge: Besonder ausgeprägte opportunistische Verhaltensweisen, die unsere Gesellschaft gefährden. Mit Religion hat diese nur bedingt zu tun.“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 166 f.
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Tomasz Froelich
Tomasz Froelich
Tomasz F.
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