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Handakte 33505

In der Sache gegen Ringo Mühlmann wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 02.10.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Diffamierung demokratischer Parteien, Rechtsextremismus, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
"Musk: Wenn Trump nicht gewinnt, war es die letzte Wahl in den USA! Was Tech-Milliardär Elon Musk hier bemerkenswert mutig problematisiert, würde in Deutschland den sogenannten 'Verfassungsschutz' auf den Plan rufen: Durch Masseneinwanderung und rasante Masseneinbürgerung inklusive Wahlrecht wird der Souverän, das Wahlvolk, ersetzt. Die demokratische Wahl wird zur ethnischen Wahl. Dabei kommen zahlreiche Studien immer wieder zum gleichen Ergebnis: Die mehrheitlich muslimischen Einwanderer in Europa wählen, wie auch hier von Musk für die USA vorgerechnet, weit überwiegend links – häufig entgegen ihrer konservativen Wertvorstellungen, weil linke Parteien sie mit Sozialleistungen belohnen und die neue Heimat der alten angleichen – siehe 'Wer halb Kalkutta aufnimmt, wird selbst zu Kalkutta'. Mit steigendem Einwandereranteil steigt somit auch die Hürde für rechte Parteien, eine Mehrheit in der Gesamtbevölkerung zu erreichen. Da versteht man, warum die Altparteien inzwischen bereits nach drei Jahren Aufenthalt Pass und Wahlrecht verschenken."
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Diffamierung demokratischer Parteien, Rechtsextremismus, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Ringo Mühlmann
Ringo Mühlmann
Ringo M.
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