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Handakte 34834

In der Sache gegen Peter Felser wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 15.11.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Wird jetzt bald in Deutschland das Kalifat ausgerufen? Liebe Zuschauer und Leser des Deutschland Kurier, herzlich Willkommen, nicht bald, es [das Kalifat, Anm. d. Verf.] ist schon ausgerufen worden. Sie haben es ja mitbekommen: Riesige Demonstrationszüge, schwarz gekleidete Menschen, sauber getrennt nach Geschlecht, vorne die Männer, hinten die Frauen, viele verschleiert und demonstrieren und haben tatsächlich das Kalifat ausgerufen, unglaublich. In Berlin am Neptunbrunnen werden Flaggen gehisst. Das ist eine Landnahme, das ist nicht mehr nur eine Demonstration, das ist eine Landnahme. [...] Ahmad Mansur schrieb, wir Islamexperten haben euch wiederholt gewarnt, liebe Regierung. Das haben auch wir von der Alternative für Deutschland seit 10 Jahren jetzt gemacht, passt auf, wen ihr ins Land holt, irgendwann ist es zu spät, irgendwann kippt diese Lage. Die Lage ist gekippt in Deutschland und wir fordern an dieser Stelle jetzt die Grenzen dicht machen, sichere Grenzkontrollen, jetzt diejenigen, die keinen Asylgrund mehr haben, abschieben. Remigration jetzt.“
Quelle:
Kommentar auf Youtube, Kanal: Deutschland Kurier
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Peter Felser
Peter Felser
Peter F.
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