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Handakte 35168

In der Sache gegen Beatrix von Storch wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 10/14/24 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Demokratiefeindlichkeit, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
„Wir brauchen keine Brandmauer gegen die AfD, wir brauchen eine Brandmauer gegen den globalistischen Wahn. Und die Brandmauer gegen den globalistichen Wahn, das ist die AfD. Was die woken Kräfte in Brüssel, Davos und New York entscheiden, zerstört unser Leben hier in Deutschland, in Lichtenberg, in Pankow, überall. Darum führen wir den Kampf auf allen Ebenen: lokal, national und global. [...] Aktuelle Stunde zum UN-Zukunftsgipfel im Bundestag. Ich habe in meiner Rede dazu im Bundestag gezeigt, was die anderen alle verschwiegen haben: Das Ziel des UN-Generalsekretärs — eine Weltregierung installieren. Den globalen Notstand ausrufen können. Mit seinen Hintermännern von BlackRock, World Economic Forum, Gates und Co. [...] Hinter der grünen Klimapolitik steckt die globale Finanzindustrie. Es geht nicht um Klimaschutz, es geht um Macht und Geld, um sehr viel Geld. “
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Demokratiefeindlichkeit, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Beatrix von Storch
Beatrix von Storch
Beatrix v. S.
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