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Handakte 35203

In der Sache gegen Stephan Brandner wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 08.03.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime.
Beweisstück
„Messermigration? Nicht mit der AfD! Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt und schon waren die Zeitungen voll von Schlagzeilen zu Messermorden und -angriffen. [...] Wir alle wissen, dass diese Entwicklung verhältnismäßig neu ist. Vor 2015 hat das Messer als Tatmittel, wie es in der offiziellen Statistik heißt, wohl kaum eine Rolle gespielt. Jahrelang mussten wir als AD darum kämpfen, dass die Statistik der Messerattacken überhaupt durch offizielle Stellen geführt wird. denn nur, wenn umfassende Kenntnisse vorhanden sind, lassen sich die Ursachen der Messerattacken überhaupt bekämpfen. Sogenannte 'Junge Männer' aus dem Ausland, die angeblich nach Schutz und Frieden in Deutschland suchen, den sie in ihrer Heimat nicht finden konnten, sorgen sogar in unserem ruhigen und beschaulichen Ostthüringen für Angst und Schrecken. [...] Mit Angst in den Zug einzusteigen, weil man an die schrecklichen Morde von Brokstedt denken muss? Erinnerungen an das verheerende Messergemetzel von Gera, das einen jungen Mann für immer gezeichnet hat? An mir gehen diese Schlagzeilen nicht spurlos vorbei. Die Grenzen müssen kontrolliert und geschützt werden und nicht jeder darf ungehindert in unser Land, in unsere Sozialsysteme einwandern.“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 289 f.
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime
Zur Person
Stephan Brandner
Stephan Brandner
Stephan B.
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