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Handakte 37506

In der Sache gegen Andreas Keith wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 06.11.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Dass eine relevante Gruppe der hier lebenden Menschen, insbesondere muslimischen Glaubens, nicht mehr (oder noch nie) mit unseren Werten d’accord geht und unsere westliche Lebensweise ablehnt bis zur Verachtung. Dass Hass wieder en vogue ist und sogar davon geträumt wird, ein ganzes Land, ein ganzes Volk auszulöschen, nämlich das Volk von Israel. Es ist auch kaum vorstellbar, dass diese Problematik durch Festnahmen, Ordnungsgelder oder Verurteilungen geregelt werden können. Zu tief sitzt demokratiefeindliches und extrem-islamistisches Gedankengut in den Köpfen der aktuell hier an Ausschreitungen Beteiligten. Hinzu kommt die schweigende Mehrheit an Muslimen, die im Stillen mit den Geschehnissen in Israel sympathisierte. In Schweden wird bereits darüber diskutiert, ob dem entsprechenden Klientel nicht sogar die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden sollte. Ein Vorschlag den man gerne in Deutschland aufgreifen könnte.“
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Andreas Keith
Andreas Keith
Andreas K.
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