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Handakte 38798

In der Sache gegen Bernhard Zimniok wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 16.11.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Homophobie, Transphobie.
Beweisstück
"Bei der gestrigen Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz, das unter anderem jedem Bürger einmal pro Jahr die Möglichkeit bieten soll, sein Geschlecht per Sprechakt zu ändern, wurde der Bundestag zu einem Zirkus degradiert. Beatrix von Storch hatte es gewagt, den grünen Abgeordneten Markus Ganserer, der sich für eine Frau hält, als Mann zu bezeichnen. Ganserer sieht nicht nur aus wie ein Mann und klingt wie ein solcher, auch auf dem Wahlzettel stand 'Markus Ganserer'. 🧨 Von Storch hat also schlicht eine biologische Tatsache als solche benannt, wofür ihr die linke Bundestagsvize Pau ernsthaft einen Ordnungsruf erteilte. Das Gesetz würde u.a. nicht nur dazu führen, dass biologisch determinierte Fakten in Zukunft nicht nur geleugnet werden, sondern sogar unter Strafe gestellt würde, diese biologischen Fakten auch zu benennen. Es würde auch dazu führen, dass sämtliche Schutzräume von Frauen nicht mehr sicher sein würde."
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Homophobie, Transphobie
Zur Person
Bernhard Zimniok
Bernhard Zimniok
Bernhard Z. .
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