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Handakte 43722

In der Sache gegen Ronald Gläser wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 1/8/25 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„Es ist ja Zeit, über Vornamen zu reden, immer nach einer Silvesternacht reden wir über Vornamen. [...] Wir wollen niemanden bloßstellen, nur, weil er Hakan oder Yusuf heißt. Wir haben es ja schon gerade gehört. Viele von den abgefragten Namen, viele von den Tatverdächtigen heißen ja so. Aber es gibt auch viele, die Hakan oder Yusuf heißen, die führen ein normales Leben. Aber wir stellen fest in der Kriminalitätsstatistik, dass da halt sehr viele Ausländer drin sind und über diese Dinge soll nicht gesprochen werden und wir wollen das ändern. [...] Inzwischen sind schon wieder neue Festnahmen dazugekommen, die noch nachgemeldet wurden. Aber ein Teil der Vornamen sind bekannt. Und sie decken sich natürlich genau mit dem, was unsere Befürchtung ist. Da ist auch mal ein Martin oder ein Benjamin dabei. Aber weit überwiegend sind diese 'deutschen' Straftäter oder Tatverdächtigen, haben halt einen ausländisch klingenden Namen, so dass wir insgesamt von 80% Tätern reden können bei den Silvestertypischen Verbrechen als Tatverdächtige.: Das kann doch nicht sein, dass wir in unserem Land nicht mehr wie 1980 oder im Jahr 2000 ein normales Silvester feiern können, weil wir so viele illegale Masseneinwanderung haben. '"
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten vom April 25, S. 884
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Ronald Gläser
Ronald Gläser
Ronald G.
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