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Handakte 46773

In der Sache gegen Peter Felser wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 19.09.2025 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Diffamierung demokratischer Parteien, Leugnung der Legitimität der Verfassung oder des politischen Systems, Rechtsextremismus, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus.
Beweisstück
"Die Antifa ist ein linksradikales, international koordiniertes und gut dotiertes Kollektiv, das zur Durchsetzung politischer Ziele auch Gewalt propagiert und anwendet. Die Überzeugungen der Antifa reichen bis in die deutschen Regierungsbänke. SPD, Grüne und Linke sind tief durchsetzt von linken Antifa-Aktivisten. Niemand anderes als Nancy Faeser (SPD) hat noch im Jahr 2021 für das Magazin 'antifa' einen Gastbeitrag geschrieben. Trump liefert uns mit seinem Kampf gegen den Linksextremismus eine Blaupause, die auch in Europa und Deutschland Anwendung finden muss. Spätestens nach dem Mord an Charlie Kirk ist klar, dass Linksextremisten vor nichts zurückschrecken. Der Kampf gegen die Antifa ist der erste Schritt, um der politischen Gewalt ein Ende zu bereiten."
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Diffamierung demokratischer Parteien, Leugnung der Legitimität der Verfassung oder des politischen Systems, Rechtsextremismus, Bedrohung der Zivilgesellschaft, Totalitäre Tendenzen oder Autoritarismus
Zur Person
Peter Felser
Peter Felser
Peter F.
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