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Handakte 55047

In der Sache gegen Markus Meixner wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 27.12.2025 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
"𝐇ö𝐫𝐭 𝐞𝐮𝐜𝐡 𝐚𝐧, 𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐊𝐮𝐥𝐭𝐮𝐫𝐟𝐫𝐞𝐦𝐝𝐞 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫 𝐋𝐚𝐧𝐝 𝐡𝐞𝐭𝐳𝐭 - 𝐢𝐦 𝐥𝐢𝐧𝐤𝐬-𝐠𝐫ü𝐧𝐞𝐧 𝐌𝐢𝐥𝐢𝐞𝐮 𝐟ü𝐡𝐥𝐭 𝐦𝐚𝐧 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐝𝐚𝐯𝐨𝐧 𝐤𝐮𝐥𝐭𝐮𝐫𝐞𝐥𝐥 𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭. Ungeniert zeigt diese Antisemitin ihren Hass auf Deutschland. Wahrscheinlich erhält sie und/oder Teile ihrer Sippe Steuergelder vom Staat. Unsere Steuergelder! Was genau macht die noch hier in unserem Land? Wenn ihr Strafregister es zulässt, werden wir sie abschieben - in den Gazastreifen oder nach Schwarzafrika. Andernfalls wird man ihr ein Remigrationsangebot machen! Meine Glaskugel sagt voraus: Diese Judenhasserin hat keine Zukunft in Deutschland. In ihrer neuen Heimat kann sie dann in Ruhe darüber nachdenken das sie gehen musste, weil sie sich hier wie Dreck benommen hat."
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Markus Meixner
Markus Meixner
Markus M.
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