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Handakte 56467

In der Sache gegen Dennis Hohloch wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 6/3/2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„und nun muss man wissen, dass die Bundesregierung, unter Annalena Baerbock vor allen, also unter den Grünen, dieses sogenannte Ortskräfteprogramm aus Afghanistan ja massiv ausgeweitet hat. Bis Dezember letzten Jahres waren mit Familiennachzug über 20.000 Afghanen hier in unser Land geholt wurden, wie über dieses Ortskräfteprogramm. Nun wissen wir aber auch, dass z. B. Afghanen diejenigen waren, die vor ein paar Wochen die Innenstadt von Paris in Schutt und Asche legen wollten […] und dass vor allem Afghanen auch immer in jeder Kriminalstatistik ganz oben stehen, auch bei den Messermorden. Ich weiß gar nicht was man dazu sagen soll. Wenn jetzt nicht endlich ein Ruck durch dieses Land geht, dass man abgelehnte Asylbewerber abschiebt und zwar in das Land aus dem sie gekommen sind, weil sie kein Grund haben hier zu sein und sie stattdessen hierlässt und diese Leute auch noch straffällig werden und man auch gar nicht weiß, ob der Mann danach auch abgeschoben wird oder ob er dann weiter hierbleibt, weil nach Afghanistan darf er nicht abgeschoben werden, laut der Bundesregierung. Dann muss ich ehrlich sagen, dann weiß ich nicht, was in den Köpfen dieser Menschen vor sich geht.“
Quelle:
Gutachten AfD Brandenburg April 2025, S. 65
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Dennis Hohloch
Dennis Hohloch
Dennis H.
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