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Handakte 63417

In der Sache gegen Bernhard Zimniok wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 09.04.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Nachdem aus der #Kriminalstatistik erneut die massive Migrantenkriminalität hervorgeht, kommen wieder die üblichen Forderungen, vor allem nach mehr Polizei und Überwachung. Ergo soll das bewusste (!) Versagen der Altparteien in der Migrationspolitik den weiteren Ausbau des Überwachungsstaats rechtfertigen. Das muss jeder Demokrat ablehnen. Es ist doch offensichtlich, was das Problem ist: die Massenmigration von Kulturfremden. Die Folgen sind ebenso offensichtlich: Grenzen endlich dicht machen und millionenfach abschieben. Wir brauchen eine drastische Reform der Migrationspolitik, die u. a. ein Ende des Individualrechts auf Asyl beinhaltet. Nur so wird man diesem Problem Herr. Das ist lange bekannt, die Altparteien verweigern diese Lösungen aber trotzdem. Dahre: #AfD wählen - oder untergehen.“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 411
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Bernhard Zimniok
Bernhard Zimniok
Bernhard Z. .
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