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Handakte 70449

In der Sache gegen Matthias Helferich wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 3/19/2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Rechtsextremismus, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Wir wollen auch keine Deportation. Wir wollen aber eben, dass das unser Land bleibt. Und das kann uns dann in dieser Frage der Erhalt unseres Volkes in der uns bekannten Form, dass man sich auch im Anderen wiedererkennt, dass man die gleichen Ahnen hat, dass man eine Schicksalsgemeinschaft ist, die eng verwoben ist durch ihre Ahnen in der Vergangenheit, durch ihre Tradition der Vergangenheit, aber auch durch eine gemeinsame Zukunft, muss uns das wert sein. Ich glaube, auch darüber muss man in der AfD sprechen. Auch, dass zum Beispiel Staatsbürger, denen wir halt leichtfertig in diesem Land die Staatsbürgerschaft erhalten [gegeben] haben, dieses Land verlassen werden, wenn sie nicht bereit sind, sich hier außerhalb der Staatsbürgerschaft – Staatsbürgerschaft, das ist das eine, aber das Aufgehen unserer Kultur, das Annehmen unserer Identität, Deutschland als Heimat anzunehmen, ist das andere –, auch darüber müssen wir sprechen, ob diese Leute nicht dann dieses Land verlassen wollen.“
Quelle:
Gutachten AfD Brandenburg April 2025, S. 25
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Rechtsextremismus, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Matthias Helferich
Matthias Helferich
Matthias H.
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