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In der Sache gegen Beatrix von Storch wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 02.10.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Homophobie, Transphobie, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
"Lieber Herr #Ganserer, es ist kein Hass, wenn man bei seinem Vornamen angesprochen wird und einen biologischen Mann als Mann bezeichnet. Es gibt ein Recht darauf, privat zu leben wie man will. Es gibt aber keinen Anspruch als Volksvertreter darauf, nicht kritisiert zu werden. Kritik ist kein Hass. Meinungen sind kein Hass. Und das Aussprechen der unveränderlichen Realität ist kein Hass. Ihren Fetisch als Frausein zu zelebrieren, ist eine Beleidigung für Frauen. Sie verletzen mit Ihrem Auftreten fortdauernd die Würde des Hauses. Wer andere dazu zwingt, bei Androhung von 10.000 Euro Strafe zu lügen, ist offen totalitär. Nicht Sie sind das Opfer. Das Opfer sind die Frauen, die ihre Schutzräume verlieren und die Jugendlichen, die mit Pubertätslockern verstümmelt werden. Bei denen sollten Sie sich für Ihre Politik entschuldigen. #Markus"
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Homophobie, Transphobie, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Beatrix von Storch
Beatrix von Storch
Beatrix v. S.
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