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Handakte 77833

In der Sache gegen Björn Höcke wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 23.10.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
"Das Problem ist, daß sich viele der militanten Hamas-Sympathisanten in Deutschland gar nicht mehr so einfach abschieben lassen: Sie haben nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Maßgeblicher Motor für die Politik der Blitzeinbürgerungen ohne vorherige Integrationsverpflichtungen ist die Partei von Scholz. Und wenn es nach dem Willen der SPD-Innenministerin ginge, würde man die Einbürgerung noch schneller und niedrigschwelliger gestalten. Abschiebung beginnt mit der längst überfälligen Abschiebung von Nancy Faeser aus ihrem Amt. Und Abschiebungen machen keinen Sinn, wenn gleichzeitig die Grenzen für illegale Einwanderung offen bleiben. [...] Abschiebungen ohne Grenzschließungen sind wirkungslos und Heuchelei gegenüber der leidgeprüften deutschen Bevölkerung. Deutschland braucht die Umsetzung des Konzepts 'Remigration', d.h. die Kombination aus Grenzschließung für illegale Migranten, Ende der Geldleistungen für selbige und Ausweisungen bzw. Abschiebungen in relevanten Größenordnungen. Und ja, auch über Remigrationsanreize kann man reden... Alles andere ist mit Blick auf die Vorbürgerkriegslage im Land Geschwätz — oder eben HEUCHELEI!"
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Björn Höcke
Björn Höcke
Björn H.
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