Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 78779

In der Sache gegen Stefan Scheil wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 15.04.2020 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Rechtsextremismus, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„‘Gen-Tests‘, mit deren Hilfe man seine ethnisch-rassische Herkunft analysieren lassen kann, erfreuen sich vor allem im angeblichen ‘Schmelztiegel‘ USA großer Beliebtheit; allein die Tatsache, daß dergleichen möglich ist, widerlegt schlagend die weitverbreitete ideologische Lüge, Rasse sein nur ‘ein soziales Konstrukt.‘ [...] In der Tat ist die phänotypische Identität von Weißen aufgrund ihrer eher rezessiven Gene weitaus ‘labiler‘ als jene praktisch aller anderen Rassen; hätte Heidi Klum ausschließlich mit Seal Kinder gezeugt, wäre die genetische Möglichkeit ‘Heidi Klum‘ in ihrer Stammbaumlinie komplett ausgelöscht worden (Boris Becker scheint dagegen wahre Wotansdonnergene zu besitzen, die komplett weiße Kinder mit afrikanischen Gesichtszügen hervorbringen können). [...] New York ist so etwas wie der Prototyp des ‘Babylon‘ der kommenden Weltzivilisation, die sich manche Globalisten erträumen. Im menschenüberfluteten Manhatten bietet sich einem häufig ein Straßenbild, in dem unter Massen von Schwarzen, Braunen, Gelben kein einziger Weißer zu erblicken ist.“
Quelle:
Artikel in: Sezession
flagge
Jetzt als Wahlkampf-
motiv herunterladen

Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Rechtsextremismus, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Stefan Scheil
Stefan Scheil
Stefan S.
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen
Beweisdatenbank durchsuchen