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Handakte 82532

In der Sache gegen Martin Reichardt wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 02.11.2022 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Rechtsextremismus, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime.
Beweisstück
„Muezzinruf — 'Ja, bitte' Bibeltext —'Nein, Danke' Im Koalitionsvertrag hat die Ampel festgelegt, dass die 'Vielfalt' und 'multikulturelle Gesellschaft' in Deutschland gefördert werden soll. Auch im Migrationspakt ist dies festgeschrieben. Diese Förderung bedeutet für unsere Regierung, die Bekämpfung von Traditionen und Werten. Die Bekämpfung unserer nationalen Identität. Jetzt bekämpft Claudia Roth das goldene Kreuz und die Zitate aus der Bibel, die auf der Kuppel des Berliner Stadtschloss zu sehen sind. Diese widersprächen, so Frau Roth, der 'Weltoffenheit'. Es wird an einem 'Kunstprojekt' gearbeitet, dass die Bibelverse überblenden sollen. Schon im Vorwege ist die Stiftung Huboldtforum, vor den Deutschlandzerstörern auf die Knie gegangen. [...] Die Bibel wird geschliffen, der Islam aber, der tatsächlich einen Alleingültigkeits- und Herrschaftsanspruch hat, wird gefördert, der Muezzinruf, darf in Köln erschallen. [...] Die Deutschlandzerstörer sind an der Macht, sie zerstören unsere wirtschaftliche Zukunft, unsere Kultur, unsere Heimat, unsere Identität. Wir dürfen nicht nachlassen, in unseren politischen Kampf für unsere Heimat. Jeden Montag werden wir mehr! Holen wir uns unser Land zurück!“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 247
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Rechtsextremismus, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Pauschale Agitation gegen Muslime
Zur Person
Martin Reichardt
Martin Reichardt
Martin R.
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