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Handakte 83208

In der Sache gegen Hans-Thomas Tillschneider wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 9/19/23 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Rechtsextremismus, Verharmlosung des Holocaust.
Beweisstück
„Ein ganzes Volk wurde gestraft für die Verbrechen einer parteioligarchie, als wäre es selbst durch deren Unrechtsherrschaft allein noch nicht gestraft genug gewesen. [...] Groß war sicherlich die Schuld, aber gnadenlos auch die Strafe — so gnadenlos, daß die Strafe die Schuld gleich welcher Art bis in den letzten Winkel gesühnt und ausgetilgt hat. Wir können das Büßerhemd ein- für allemal ablegen und erhobenen Hauptes allen Völkern dieser Welt gegenübertreten und all diejenigen munter vor den Kopf stoßen, die unsere deutsche Schuld niemals getilgt wissen wollen, und zwar nicht, weil es ihnen um Gerechtigkeit ginge, sondern im Gegenteil, weil es ihnen einzig und allein darum geht, uns in maßloser Verdammung niederzuhalten — oder schlimmer noch - weil es gebrochene Geister sind, die sich nur noch in der Selbsterniedrigung gefallen. “
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Rechtsextremismus, Verharmlosung des Holocaust
Zur Person
Hans-Thomas Tillschneider
Hans-Thomas Tillschneider
Hans-Thomas T.
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