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Handakte 83516

In der Sache gegen Uwe Schulz wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 2/20/25 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Rechtsextremismus, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte.
Beweisstück
„Es geht rasend voran mit dem Umbau der Bevölkerung. Und mit jedem Weiteren, der hier hineingeflutet wird, steigt die Macht dieser Gruppe und steigt auch deren Unberechenbarkeit. [...] Auf jeden Fall sind es genau diese Menschen, die uns die Identität nehmen und das Feiern und Weitertragen unserer Bräuche schlicht und einfach auslöschen. [...] Wir schauen nicht zu, wie Deutschland jeden Tag ein wenig mehr verreckt, und wir lassen es nicht zu, dass unsere Werte in die Gosse getrieben werden, meine Damen und Herren. [...] Und wir werden tun, was unausweichlich ist. [...] Wir werden sie ausweisen: die Illegalen, die Straftäter und solche, die hier nichts zum Wohle unserer Gesellschaft beitragen wollen. Nennen Sie es Abschiebung, nennen Sie es Ausweisung, nennen Sie es Remigration — es ist mir scheißegal! Mein österreichischer Mitarbeiter sagt dazu 'Ausschaffung' und irgendwie gefällt mir dieses Wort am besten: Ausschaffung. Ausschaffung — auch für den eingeschleppten Familiennachzug, meine Damen und Herren. Wir werden es schaffen, solche Leute auszuschaffen."
Quelle:
YouTube-Kanal: AfD TV
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Rechtsextremismus, Verstoß gegen die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte
Zur Person
Uwe Schulz
Uwe Schulz
Uwe S.
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