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Handakte 99648

In der Sache gegen Ringo Mühlmann wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 30.01.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Homophobie, Transphobie, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
"Fans von Bayer Leverkusen hatten ein 'transfeindliches' Banner gezeigt: 'Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter!' Der DFB hat nun eine Geldstrafe in Höhe von 18.000€ verhängt – wegen 'Diskriminierung'. Zuvor hatte die Leverkusener Vereinsführung selbst mantraartig von 'Werten wie Offenheit und Toleranz' geschwurbelt, denen dieses Banner angeblich entgegenstünde. Immer häufiger erleben wir, dass Tatsachen mit Geldstrafen geahndet werden. Auch die AfD-Abgeordnete von Storch bekam das zu spüren, als sie den Grünen Markus Ganserer bei seinem Namen nannte – denn dieser möchte gerne 'Tessa' genannt werden. Wer eine andere Meinung als die vorgegebene vertritt oder sogar nur wissenschaftliche Fakten betont, wird ausgegrenzt und mit Strafen belegt. Die grüne Familienministerin Paus legt nun sogar ein Gesetz vor, das Meinungsäußerungen, die andere 'belästigen', zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Die AfD muss sich durchsetzen, um unsere Freiheitsrechte zu retten und diesen Totalitarismus zurückzudrängen!"
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Homophobie, Transphobie, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Ringo Mühlmann
Ringo Mühlmann
Ringo M.
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