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Handakte 32655

In der Sache gegen Maximilian Krah wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Diffamierung demokratischer Parteien, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben.
Beweisstück
„Die Regeln werden nicht mehr klar sein. Es ist nicht mehr dort, wo wir uns nicht erklären müssen, sondern es ist dort, wo wir jeden Tag aufs Neue die Regeln des Zusammenlebens aushandeln müssen - vermutlich mit Messern. Es ist deshalb unbedingt notwendig schleunigst die Rechstgrundlagen zu ändern, auf deren Basis die Linken diese Einwanderung durchführen. Es ist zuallererst die Genfer Flüchtlingskonvention, die es in ihrem Artikel 33 verbietet, Ankommende sofort an der Grenze zurückzuweisen mit sogenannten Pushbacks. Es ist eine Europäische Menschenrechtskonvention, deren Auslegung durch die Gerichte dazu führt, dass Abschiebungen nahezu unmöglich sind. Und es ist ein Artikel 16a GG, insbesondere derer Absatz 5 - nicht 2 - in dem der Vorrang des EU-Rechts und des Humanitären Völkerrechts vorgeschrieben ist. Wir müssen die Diskussion führen, Europa abzuschotten. Wir brauchen harte, starke Außengrenzen. Wir brauchen die Festung Europa.“
Quelle:
Artikel in: Deutschland-Kurier
(Link)
  • „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Für die Zukunft der Demokratie – zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen die Bundesregierung am 2. Juni 2024 mit dem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht ein Ende bereiten wird. Mit dem Verbot einer Partei geht auch das Verbot einer Ersatzorganisation einher. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort über die Auflösung der Partei. Die Bundesregierung behält sich daher das Recht vor, die Partei „Alternative für Deutschland“ vor den Landtagswahlen 2024 nach dem Grundgesetz Artikel 9 zu verbieten. Auch Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen die Bundesregierung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz einer Partei, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheint. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, dass alle Strukturen und Finanzierungen der Partei wegfallen. Abgeordnete und Mitarbeitende werden entlassen, die Kreisverbände und Jugendorganisationen aufgelöst. Richterinnen, Lehrer oder andere Menschen im Beamtenverhältnis, die Mitglied der Partei sind, sind dann automatisch Mitglied einer verfassungsfeindlichen verbotenen Partei.

Diffamierung demokratischer Parteien, Rechtlosstellung vulnerabler Gruppen, Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte, Schwerer Verstoß gegen das Recht auf Leben
Zur Person
Maximilian Krah
Maximilian Krah
Maximilian K.
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Aktueller Finanzierungsstand

27.11.2023
Start der Aktion
02.06.2024
Ziel der Ermittlungen
finanziert bis
02.05.2024
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