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Handakte 31127

In der Sache gegen Jörg Urban wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 25.11.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Diffamierung demokratischer Parteien, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verachtung von Andersdenkenden.
Beweisstück
„'Wir wollen Weiße abstechen' - das rief einer der 20 jungen, mit Messern bewaffneten Migranten, die bei einem Dorffest im französischen Crepol einen 16-jährigen ermordeten und 16 weitere Personen verletzten. Es ist der vorläufige Höhepunkt einer Stimmungsmache gegen weiße Menschen, die sich in Europa breitmacht. On 'Black Lives Matter'-Aktivisten, die historische Denkmäler zerstören oder Medien und Wissenschaftler, die die europäische Geschichte auf ihre dunklen Seiten reduzieren wollen - sie alle schüren rassistischen Hass gegen Menschen mit weißer Hautfarbe, Einen Hass, der zum Morden bereit ist. Es gilt jetzt unsere Bürger zu schützen. Gegen die anti-weißen Hassprediger, egal ob Black Lives Matter oder linke Ideologen, muss konsequent vorgegangen werden. Migranten mit rassistischen Einstellungen müssen unverzüglich abgeschoben werden. Die deutsche Politik muss die Sicherheit ihrer Bürger gewährleisten. Und nicht wie die Altparteien Hass und Mord in unser Land importieren.''
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 324
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Diffamierung demokratischer Parteien, Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Verachtung von Andersdenkenden
Zur Person
Jörg Urban
Jörg Urban
Jörg U.
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