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Handakte 48476

In der Sache gegen Schleswig-Holstein Landesvorstand wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 08.08.2024 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„Die ohnehin in den vergangenen Jahren explodierten Einbürgerungen werden so künftig noch weiter ausufern. Diejenigen, die nach ursprünglicher Ankündigung einst nur als 'Schutzbedürftige' für einen temporären Zeitraum Unterkunft in Deutschland erhalten sollten, werden heute selbst Deutsche - man schafft sich in der Folge ein neues Volk, das auf dem Papier zwar deutsch ist und dementsprechend mit allen einhergehenden Rechten ausgestattet ist, mit dem alten jedoch nicht mehr allzu viel zu tun hat. [...] Was einst galt - dass eine Nationalität sich durch weitaus mehr als nur ein bloßs Passdokument definiert - spielt heute keine Rolle mehr. Aus einer Volksgemeinschaft wird eine Volkspartikularität - eine Masse ohne festen Zusammenhalt aus allen Ländern dieser Welt, zersplittert in kleinere Volksgruppen und Parallelgesellschaften, die sich mehr durch die Ethnie, ihren Geburtsort oder aber den Abstammungsort ihrer Eltern identifizieren; und nicht durch ihren deutschen Pass. Wir sagen NEIN zum Verramschen unserer Pässe!“
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 117 f.
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Schleswig-Holstein Landesvorstand
Schleswig-Holstein Landesvorstand
Schleswig-Holstein L.
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