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Handakte 64719

In der Sache gegen Christoph Maier wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 1/31/2019 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen.
Beweisstück
„Integration kann nur gelingen, wenn der Anteil der zu Integrierenden begrenzt ist und die Integrationskapazität des Aufnahmesystems nicht überdehnt wird. Beachtet man all dies nicht, sind Desintegration, Segregation und die Bildung von Parallelgesellschaften fast notwendige Folgen. Genau diese Entwicklungen aber beobachten wir in Deutschland in drastisch erhöhtem Maße seit dem rechtswidrigen Öffnen der Grenzschleusen für Wanderungswillige aus der ganzen Welt im Jahre 2015. Rund 1,5 bis 2 Millionen zumeist illegaler Einwanderer haben seitdem die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschritten. [...] Nur ein geringer Teil der Geflüchteten hat Anspruch auf Asyl. Sogenannte Kriegsflüchtlinge wie etwa Syrer genießen hingegen nur subsidiären Schutz. Das heißt, sie müssen nach Wegfall des Fluchtgrundes in ihre Heimat zurückkehren. Dies betrifft immerhin 37 % der Immigranten. Einhergehend mit dieser Entwicklung erleben wir explodierende Kriminalität und Gewalt gegen Einheimische, aber auch unter verschiedenen Flüchtlingsgruppen. Die einheimische Bevölkerung ist zusehends verunsichert. Nach dem Prinzip 'mehr von demselben' versucht die etablierte Politik, ihre fehlgeleitete Integrationspolitik mit noch mehr Geld der Steuerzahler solange als möglich fortzusetzen und das Eingeständnis ihres Scheiterns hinauszuzögern.“
Quelle:
Buch: Aus Worten werden Taten, S. 38-39
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität einer demokratisch gewählten Regierung, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Versuch der Ausbürgerung von Menschen
Zur Person
Christoph Maier
Christoph Maier
Christoph M.
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