Das Meldeportal der Bundesregierung ist aktuell finanziert bis: 02.05.2024
Jetzt spenden!
030 - 75 43 74 82

Handakte 85851

In der Sache gegen Der Bundesvorstand wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 22.11.2023 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime.
Beweisstück
„Migranten richten in Frankreich gezielt Blutbad unter Weißen an. Die Saat dafür gedeiht auch hier! Weil sie Weiße hassen, haben 20 junge Migranten in Frankreich ein Blutbad angerichtet. In Crépol einer ländlichen Gemeinde südlich von Lyon, überfielen die Männer, die extra dafür aus einer 17 Kilometer entfernten Plattenbausiedlung angereist waren, eine Feier und gingen mit Messern aufihre Opfer los. [...] Der Fall wurde offenbar tagelang von den französischen Medien und der Politik verschwiegen. Kein Wunder - passt er doch so gar nicht in das Bild, weiches seit Jahren von vermeintlich 'Schutzsuchenden' gezeichnet wird. Wie lange wird es noch dauern, bis so etwas auch in Deutschland passiert? Dass, 'Gruppen junger Männer' Jagd auf Frauen machen, um sie zu vergewaltigen, geschieht hier laut Statistik bereits zwei Mal täglich. Dass solche Täter dann auch mit Tötungsabsichten losziehen, wird nur eine Frage der Zeit sein. [...] Es wird Zeit für die blaue Wende — denn mittlerweile geht offensichtlich schon ums nackte Überleben!"
Quelle:
Verfassungsschutz-Gutachten April 2025, S. 329 f.
flagge
Jetzt als Wahlkampf-
motiv herunterladen

Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen, Kriminalisierung und Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen, Pauschale Agitation gegen Muslime
Zur Person
Der Bundesvorstand
Der Bundesvorstand
Diese Handakte teilen
Facebook Whatsapp Telegram
Ein Einzelfall? Klicken Sie hier für
weitere Informationen
Beweisdatenbank durchsuchen