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Handakte 96615

In der Sache gegen Martin Hess wird in diesem Zusammenhang der Verdacht erhoben, am/im 5/22/25 folgender verfassungsfeindlichen Bestrebung/en nachgegangen zu sein: Leugnung der Legitimität der Verfassung oder des politischen Systems, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit.
Beweisstück
„Das ist keine journalistische Sorgfalt. Das ist politische Manipulation mit Methode! Solche gezielten Uminterpretationen verfolgen ein klares Ziel: Die wachsende Bedrohung durch islamistische und linksextreme Gewalt soll aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden – stattdessen wird zwanghaft das Bild eines flächendeckenden 'rechten Terrors' konstruiert. Das ist eine faktenwidrige Verzerrung, die das Vertrauen in die Medien weiter zerstört. Diese Art der Berichterstattung verhöhnt nicht nur die Opfer islamistischer Gewalt – sie ist ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die sich objektive Information statt ideologischer Propaganda wünschen. Und sie bestätigt einmal mehr: Der Rundfunkbeitrag gehört abgeschafft! Wer über acht Milliarden Euro jährlich für die systematische Verbreitung von Falschinformationen einsetzt, hat jede Legitimation verspielt."
Quelle:
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Für die Zukunft der Demokratie und zur Abwendung einer schweren Staatsgefährdung im Bereich Rechtsextremismus müssen Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag vor dem Verfassungsgericht folgende Anträge stellen:

  1. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände ist verfassungswidrig.
  2. Die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
  4. Das Vermögen der Alternative für Deutschland einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Alternative, ihrer innerparteilichen Organisationen und der kommunalpolitischen Vereinigungen ihrer Landesverbände wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.

Bitte beachten Sie: Die „Alternative für Deutschland“ ist der politische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland – eine Heimat für Extremisten, deren verfassungsfeindlichen Bestrebungen beendet werden müssen. Mit dem Verbot der Partei geht auch das Verbot von Ersatzorganisationen einher. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auflösung der Partei. Die Angriffe, Missachtungen, Beschimpfungen und Verleumdungen gegen Regierung, Gerichte und Institutionen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern offenbaren die Tendenz der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik zu erschüttern, um die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig zu machen. Das Verbot der „Alternative für Deutschland“ bedeutet, alle Strukturen aufzulösen, Abgeordnete und Mitarbeitende zu entlassen und die Kreisverbände und Jugendorganisationen zu liquidieren. Richterinnen, Lehrer und sonstige Personen im Beamtenverhältnis haben sich wissentlich an einem Angriff gegen den Staat beteiligt und müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ hat zum oben genannten Tatbestand wie folgt Stellung bezogen: „Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete verfassungswidrige[r] Bestrebungen […] und ihr [wird] das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahllose Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese vollkommen haltlosen Diffamierungen implizit und explizit hundertfach Lügen gestraft.“

Leugnung der Legitimität der Verfassung oder des politischen Systems, Schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit
Zur Person
Martin Hess
Martin Hess
Martin H.
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